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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TheContentCreators

  1. Allgemeines
  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen

Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,

auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 I BGB

und für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Kunden zustande gekommenen

Geschäfte. Bei laufenden Geschäftsbedingungen gilt dies auch unabhängig davon,

ob die Bedingungen im Einzelfall einbezogen wurden.

  • 2 Angebote und Abschlüsse, Leistungsumfang
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige

Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, oder Ergänzungen der Vereinbarung mit

dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

  1. Soweit wir auf Wunsch des Kunden im Einzelfall bestimmte Leistungen Dritter

vermitteln, erfolgt dies entgeltlich; in diesem Fall kommen Verträge ausschließlich

zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweils zwischen ihnen vereinbarten

Geschäftsbedingungen zustande.

  1. Grundlage für unsere Leistungen ist die Leistungsbeschreibung unseres

Angebotes oder die im Pflichtenheft festgehaltenen und durch uns schriftlich

bestätigten Leistungsbeschreibungen.

  • 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde wird uns, sofern dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist, einen

sachkundigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der die zur

Durchführung der Leistungen erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen

treffen kann.

  1. Der Kunde wird auch über die vorstehend genannten konkreten

Mitwirkungspflichten hinaus alle erforderlichen sachdienlichen Mitwirkungsleistungen

vornehmen und die Voraussetzungen schaffen, dass wir unsere vertraglichen

Leistungen erbringen können.

  1. Sofern zur Leistungserbringung die Kenntnis von beim Kunden vorhandenen

Zugangsdaten erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, uns diese rechtzeitig

mitzuteilen. Ungeachtet der Mitteilung ist der Kunde selbst verpflichtet, bestehende

Zugänge auf Missbrauch vorhandener Zugangsdaten zu überwachen.

  1. Der Kunde wird uns bei der Erstellung des Content Plans bestmöglich unterstützen

und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe auf Instagram und mögliche

Teilinhalte liefern. Für die Inhalte der Postings ist allein der Kunde verantwortlich.

Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von uns vorgeschlagene Contentvorschläge

auf ihre Zulässigkeit und Verwendbarkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde

von uns vorgeschlagenen Contentplan nicht innerhalb von 2 Werktagen in Textform,

gelten diese als freigegeben.

  1. Ziffer 4. gilt entsprechend für von uns für den Kunden zu erstellende bzw. zu

überarbeitende Claims bzw. Slogans.

  1. Soweit uns der Kunde mit der Umsetzung von Maßnahmen der Instagram-

Optimierung beauftragt, hat er vor Beginn der Änderungsarbeiten seine Daten zu

sichern und nach Abschluss die Postings & Inhalte zu überprüfen, bevor die

aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine

übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen,

mindestens täglich, sichern.

  • 4 Leistungszeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller

technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der

Verpflichtungen des Kunden sowie die Erledigung sämtlicher technischer Vorarbeiten

voraus, unabhängig davon, welche Vertragspartei die Vorarbeiten in Auftrag gegeben

hat.

  1. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde Änderungswünsche

gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geltend macht, führen zur Verschiebung der

vereinbarten Leistungstermine um die Dauer der Verzögerung.

  1. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und

unverschuldeter Umstände – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert

sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der

rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind.

  1. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder

unzumutbar, werden wir von unserer Verpflichtung frei. Sofern die Liefer- bzw.

Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann früher zurücktreten, wenn die Verzögerung

für ihn unzumutbar ist. Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit wegen höherer

Gewalt oder werden wir von unserer

Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche

herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den

Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

  1. Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige

Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des

Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen

Verschlechterung des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser

in Annahmeverzug gerät.

  • 5 Preise und Zahlung
  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der

jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

  1. Sofern ein Abonnement vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit

Vertragsschluss an. Die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart jeweils

monatlich im Voraus an, falls nicht anders vereinbart.

  1. Sofern eine Ersteinrichtung oder ein Kampagnen Setup vereinbart ist, fällt diese –

sofern nicht anderweitig vereinbart nur einmalig unmittelbar mit dem Vertragsschluss

  1. Bei Vertragsverlängerungen fällt diese Gebühr nicht mehr an.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der die vom Kunden zu leistende

Vergütung ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist

der Zahlungseingang bei uns. Geht die Zahlung des Kunden verspätet bei uns ein,

sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Jahreszinsen in Höhe von 9

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Wir behalten uns vor,

weitere, uns aus dem Verzug des Kunden entstehende Finanzierungskosten und

sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.

  1. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Leistungserbringung zu

verweigern bzw. vom Kunden beauftragte Dienste zu sperren, bis der Kunde die

offenen Forderungen beglichen oder Sicherheit in ausreichender Höhe geleistet hat,

ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat. Dies gilt nicht,

wenn der Kunde sich mit einem im Vergleich zum Wert der Leistung

unverhältnismäßig geringen Betrag in Zahlungsverzug befindet.

  1. Die Social Media Plattformen (Meta, Tiktok, LinkedIn, Xing, oder dergleichen)

können Accounts, Business Manager sowie Werbekonten grundlos sperren. Dies

kann permanent oder auch temporär der Fall sein. Wir haben darauf keinen Einfluss,

weshalb auch unser Vergütungsanspruch im Falle unberührt bleibt.

  1. Es besteht die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu

erbringen, auch wenn der Kunde uns anweist, die Leistungen vorübergehend zu

unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit

dies nicht auf einem Verschulden unsererseits beruht.

  • 6 Fahrzeit- und Kilometerabrechnung
  1. Die Abrechnung der Fahrzeit und Kilometer im Rahmen unserer Video-Drehs

erfolgt gemäß den folgenden Konditionen: Der Stundenlohn für unsere Mitarbeiter

beträgt sofern nicht anders vereinbart‚ die Fahrzeit berechnen wir einen Satz von 50

% des Stundenlohns, um 50 % der Kosten abzudecken.

  1. Die Kilometeranzahl wird mit einem Satz von 0,40 Euro pro Kilo‚meter berechnet,

basierend auf dem Abstand von unserem Büro zum Drehort. Diese transparente

Abrechnungsmethode ermöglicht es uns, Ihnen eine klare Übersicht über die Kosten

für die Fahrzeit und Kilometer zur Verfügung zu stellen.

  • 7 Haftungsbeschränkung
  1. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch

schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten

in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden

ist oder von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

  1. Haften wir danach für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass

grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen

Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund

der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz von Mitarbeitern der von uns eingesetzten Dritten verursacht werden, welche

nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

  1. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf

Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 4. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist

unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens einen Betrag bis zu

5.000 EUR je Schadensereignis begrenzt.

  1. Wir haften für die Dauer von einem Jahr seit der Pflichtverletzung. 6.

Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die

vorstehenden Haftungs- beschränkungen unberührt. Gleiches gilt für sonstige

zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

  1. Der Kunde wird uns von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen im

Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang

unverzüglich in Textform berichten und mit uns abstimmen, wie weiter verfahren

werden soll.

  1. Der Kunde stellt uns für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder

tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch

die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen

sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen

Kosten, die uns durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den

erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen

Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die uns entstehen.

  1. Der Kunde ist selbst für eine mindestens werktägliche Datensicherung

verantwortlich. Außerhalb von laufenden Bearbeitungsvorgängen halten wir keine

Kopien ggf. anzupassender Seiten vor.

  • 8 Beratungs-/Serviceleistungen

Beratungsleistungen, die anlässlich unserer Tätigkeit erbracht werden, jedoch nicht

von der beauftragten Leistung umfasst sind, sind gesondert zu vergüten. Im Zweifel

gilt der zwischen uns und dem Kunden für die beauftragten Leistungen vereinbarte

Stundensatz auch für die zusätzlichen Leistungen, es sei denn aufgrund der Eigenart

der zusätzlichen Leistungen ist nach objektiven Kriterien ein höherer oder niedrigerer

Stundensatz üblich und angemessen.

  • 9 Datenschutz

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene

Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den gesetzlichen, insbesondere

datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt uns im Falle eines

Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Sofern personenbezogene Daten durch uns

erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, beachten wir die Vorschriften des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-

GVO) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. des

Telemediengesetzes). Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten

sind, sind wir berechtigt, vom Kunden ggf. den Abschluss einer Vereinbarung zur

Auftragsverarbeitung oder gegebenenfalls einer Vereinbarung über die gemeinsame

Verarbeitung der Daten zu fordern.

  • 10 Aufrechnungsverbot,Vertragsstrafe
  1. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen auf Zahlung der vereinbarten

Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden entweder von uns

anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif ist. Dies gilt

auch für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

  1. Vertragstrafen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie vertraglich

ausgehandelt, schriftlich niedergelegt von uns unterschrieben werden.

Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden binden uns in

keinem Fall. Sämtliche Vertragstrafen beinhalten für uns die Rechte nach §§ 339 ff.

BGB mit der Maßgabe, dass derjenige, der Rechte aus einem

Vertragsstrafversprechen herleiten will, sämtliche Voraussetzungen hierfür

darzulegen und zu beweisen hat. Jedwede Vertragsstrafe ist auf sonstige

Schadensersatzansprüche anrechenbar. Wir behalten uns das Recht vor,

nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, den die

Vertragsstrafe auswirft und die Vertragsstrafe entsprechend zu reduzieren.

  • 11 SalvatorischeBestimmung

Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser

AGB außerhalb der Hauptleistungspflichten unwirksam sein, so berührt dies nicht die

Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem

derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck

der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten,

wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

  • 12 Gerichtstand und Erfüllungsort
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis

ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz.

  1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

  • 13 Referenzen
  1. Es ist uns gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde uns beauftragt hat, in

geeigneter Weise zu werben, und wir dürfen zu diesem Zweck auch über das

Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden

sowohl offline als auch online (insbesondere in Social Media) verwenden.

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es uns gestattet,

während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher

oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und

insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe

unterschiedlicher Auftraggeber.

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es uns gestattet,

auf den erstellten Webseiten oder Landingpages unser Logo, einen Schriftzug mit

„erstellt von“ oder „powered by“ sowie einen verweisenden Link, welcher auf unsere

Website führt zu platzieren.

  • 14 Media Produktion
  1. Nach Absprache mit dem Kunden erstellen wir Content für den Kunden. Hierbei

kann es sich sowohl um Texte als auch Fotos/Bilder sowie Videoaufnahmen handeln.

Die Details der Content-Erstellung, insbesondere Länge/Dauer, werden mit dem

Kunden im Einzelnen festgelegt.

  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde Änderungswünsche vor

Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu äußern hat. Die Parteien sind sich ebenso

darüber einig, dass in der Regel aufgrund von Änderungswünschen des Kunden kein

neuer Dreh stattfindet und die Beendigung des jeweiligen Drehtages somit als

Abnahme unserer an diesem Drehtag erbrachten Leistungen gilt. Dies gilt

entsprechend für Fotoshootings. Änderungswünsche des Kunden nach Beendigung

des Drehtages/Fotoshootings werden in der Regel mittels Nachbearbeitung des

Materials umgesetzt, soweit dies uns möglich und zumutbar ist.

  1. Soweit erforderlich, ist der Kunde verantwortlich, Darsteller für den von Ihnen

gewünschten Content zu beauftragen und von diesen die Verwertungsrechte

(insbesondere Bildrechte) einzuholen. Nimmt ein Teilnehmer am Dreh/Fotoshooting

teil, sind wir berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden entsprechende Erklärungen

des jeweiligen Darstellers vorliegen.

  1. Kunden haben das Recht, einen Videodrehtermin bis zu 48 Stunden vor der

angesetzten Startuhrzeit des Drehtages kostenlos zu verschieben. Sollte der Kunde

den Videodreh zwischen 24 und 48 Stunden vor der angesetzten Startuhrzeit des

Drehtages absagen, behalten wir uns das Recht vor, 10% des vereinbarten Betrags

für den Videodreh in Rechnung zu stellen. Bei Absagen innerhalb von weniger als 24

Stunden vor der angesetzten Startuhrzeit des Drehtages wird eine Gebühr in Höhe

von 50% des vereinbarten Betrags berechnet.

  • 15 Leistungsbausteine Social Media

Soweit mit dem Kunden vereinbart, erbringen wir im Bereich Social Media folgende

Leistungen:

  1. a) Setup der Kanäle: Registrierung auf den vereinbarten Plattformen, Angabe von

Unternehmensinformationen nach Zurverfügungstellung durch den Kunden,

Erstellung von Profilbeschreibungen bis zu 200 Wörtern, Hochladen von Profilbildern

im vereinbarten Umfang, soweit nicht geregelt, maximal fünf Profilbilder. Falls nicht

anderweitig schriftlich vereinbart, werden alle Social Media Profile auf eine von uns,

für jeden Kunden erstellte E-Mailadresse zugelassen.

  1. b) Social Media Management: Das Veröffentlichen von Posts nach Kundenvorgaben

in der vereinbarten Frequenz, Hashtagrecherche, Erstellen von Captions.

  1. c) Influencer Management: Durch die Suche und Zusammenarbeit mit potenziellen

Markenvertretern wird versucht die vereinbarte Kennzahl (Reichweite, Sales,

Follower) zu erhöhen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang darauf

hingewiesen, dass gegebenenfalls mit dem jeweiligen Influencer ein separates

Vertragsverhältnis einzugehen ist.

  1. d) Content Erstellung: Erstellung von Inhalten nach Kundenvorgaben im vereinbarten

plattformspezifischen Format in Text-, Bild- oder Videoform. Art sowie Anzahl der zu

produzierenden Inhalte sind gesondert mit dem Kunden zu vereinbaren. Andernfalls

werden wir den Umfang der für den Kunden zu erstellenden Inhalte nach unserem

Ermessen unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung sowie der Interessen

des Kunden festlegen.

  1. e) Social Media Stategie: Analyse des Status Quo, Zielgruppendefinition, Auswahl

relevanter Plattformen, Auswahl der nach unserer Einschätzung relevanten Themen

und Formate, Erstellung von Empfehlungen hinsichtlich Postingfrequenzen

  1. f) Social Media Templates: Erstellung von Postingvorlagen für besprochene

Plattformen nach Kundenvorgaben.

  • 16 Leistungsbausteine Social Media Advertising

Soweit mit dem Kunden vereinbart, erbringen wir im Bereich Social Media

Advertising folgende Leistungen:

  1. a) Social Media Ad Einrichtung (auf der vereinbarten Plattform): Werbeziel erstellen,

Werbetext erstellen, Werbeanzeige erstellen (Einrichten von Text, Bild oder Video

und das Platzieren von Call-to- Actions nach Kundenvorgabe bzw. eigenem

Ermessen); nicht enthalten ist: Erstellung von Bildern oder Videos, welche ggf. für die

Werbeanzeigen benötigt werden. Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, steht

es TCC frei die Werbekonten über den Buisiness Manager der Agentur zu erstellen

oder bestehende Werbekonten mit dem Agenturaccount zu verbinden.

  1. b) Erstellung von Bildern oder Videos für Werbeanzeigen: Erstellung von Inhalten

nach Kundenvorgabe. Bestimmung des Formats und des Inhalts abhängig von

Plattform und Zielgruppe nach unserem Ermessen unter Berücksichtigung der

Interessen des Kunden.

  1. In Werbebudget und Agenturprovision enthaltene Leistungen: Platzierung der

Werbeanzeige in Höhe des Werbebudgets, Ermittlung des nach unserer

Einschätzung besten Werbeformates, Zielgruppenanalyse und Auswahl der

Targeting-Kriterien, Regelmäßige Überwachung und Analyse der

Kampagnenperformance (Das Intervall richtet sich nach dem Kampagnenbudget,

falls kein Intervall vereinbart wurde, definieren wir das Intervall selbst unter

Berücksichtigung der Interessen des Kunden), Optimierung der Werbeanzeige nach

Bedarf, Einmaliges Reporting hinsichtlich Interaktionen, Klicks, Reichweite und

Einblendungen.

  • 17 Nutzungsrechte

Sämtliche Nutzungsrechte hinsichtlich aller von oder im Auftrag der

von TCC erbrachten Kreativleistungen für Instagram, Facebook und TikTok (z.B.

Nutzungsrechte an Fotos/Videos, Nutzungsrechte an Designleistungen) werden über

einen Zeitraum von einem Jahr auf den Kunden übertragen.