Allgemeine Geschäftsbedingungen der TheContentCreators
- Allgemeines
- 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 I BGB
und für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Kunden zustande gekommenen
Geschäfte. Bei laufenden Geschäftsbedingungen gilt dies auch unabhängig davon,
ob die Bedingungen im Einzelfall einbezogen wurden.
- 2 Angebote und Abschlüsse, Leistungsumfang
- Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, oder Ergänzungen der Vereinbarung mit
dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Soweit wir auf Wunsch des Kunden im Einzelfall bestimmte Leistungen Dritter
vermitteln, erfolgt dies entgeltlich; in diesem Fall kommen Verträge ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweils zwischen ihnen vereinbarten
Geschäftsbedingungen zustande.
- Grundlage für unsere Leistungen ist die Leistungsbeschreibung unseres
Angebotes oder die im Pflichtenheft festgehaltenen und durch uns schriftlich
bestätigten Leistungsbeschreibungen.
- 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird uns, sofern dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist, einen
sachkundigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der die zur
Durchführung der Leistungen erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen
treffen kann.
- Der Kunde wird auch über die vorstehend genannten konkreten
Mitwirkungspflichten hinaus alle erforderlichen sachdienlichen Mitwirkungsleistungen
vornehmen und die Voraussetzungen schaffen, dass wir unsere vertraglichen
Leistungen erbringen können.
- Sofern zur Leistungserbringung die Kenntnis von beim Kunden vorhandenen
Zugangsdaten erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, uns diese rechtzeitig
mitzuteilen. Ungeachtet der Mitteilung ist der Kunde selbst verpflichtet, bestehende
Zugänge auf Missbrauch vorhandener Zugangsdaten zu überwachen.
- Der Kunde wird uns bei der Erstellung des Content Plans bestmöglich unterstützen
und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe auf Instagram und mögliche
Teilinhalte liefern. Für die Inhalte der Postings ist allein der Kunde verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von uns vorgeschlagene Contentvorschläge
auf ihre Zulässigkeit und Verwendbarkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde
von uns vorgeschlagenen Contentplan nicht innerhalb von 2 Werktagen in Textform,
gelten diese als freigegeben.
- Ziffer 4. gilt entsprechend für von uns für den Kunden zu erstellende bzw. zu
überarbeitende Claims bzw. Slogans.
- Soweit uns der Kunde mit der Umsetzung von Maßnahmen der Instagram-
Optimierung beauftragt, hat er vor Beginn der Änderungsarbeiten seine Daten zu
sichern und nach Abschluss die Postings & Inhalte zu überprüfen, bevor die
aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine
übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen,
mindestens täglich, sichern.
- 4 Leistungszeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden sowie die Erledigung sämtlicher technischer Vorarbeiten
voraus, unabhängig davon, welche Vertragspartei die Vorarbeiten in Auftrag gegeben
hat.
- Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde Änderungswünsche
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geltend macht, führen zur Verschiebung der
vereinbarten Leistungstermine um die Dauer der Verzögerung.
- Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert
sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind.
- Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder
unzumutbar, werden wir von unserer Verpflichtung frei. Sofern die Liefer- bzw.
Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann früher zurücktreten, wenn die Verzögerung
für ihn unzumutbar ist. Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit wegen höherer
Gewalt oder werden wir von unserer
Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den
Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.
- Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige
Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des
Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser
in Annahmeverzug gerät.
- 5 Preise und Zahlung
- Unsere Preise sind Nettopreise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
- Sofern ein Abonnement vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit
Vertragsschluss an. Die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart jeweils
monatlich im Voraus an, falls nicht anders vereinbart.
- Sofern eine Ersteinrichtung oder ein Kampagnen Setup vereinbart ist, fällt diese –
sofern nicht anderweitig vereinbart nur einmalig unmittelbar mit dem Vertragsschluss
- Bei Vertragsverlängerungen fällt diese Gebühr nicht mehr an.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der die vom Kunden zu leistende
Vergütung ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist
der Zahlungseingang bei uns. Geht die Zahlung des Kunden verspätet bei uns ein,
sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Jahreszinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Wir behalten uns vor,
weitere, uns aus dem Verzug des Kunden entstehende Finanzierungskosten und
sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Leistungserbringung zu
verweigern bzw. vom Kunden beauftragte Dienste zu sperren, bis der Kunde die
offenen Forderungen beglichen oder Sicherheit in ausreichender Höhe geleistet hat,
ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde sich mit einem im Vergleich zum Wert der Leistung
unverhältnismäßig geringen Betrag in Zahlungsverzug befindet.
- Die Social Media Plattformen (Meta, Tiktok, LinkedIn, Xing, oder dergleichen)
können Accounts, Business Manager sowie Werbekonten grundlos sperren. Dies
kann permanent oder auch temporär der Fall sein. Wir haben darauf keinen Einfluss,
weshalb auch unser Vergütungsanspruch im Falle unberührt bleibt.
- Es besteht die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu
erbringen, auch wenn der Kunde uns anweist, die Leistungen vorübergehend zu
unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit
dies nicht auf einem Verschulden unsererseits beruht.
- 6 Fahrzeit- und Kilometerabrechnung
- Die Abrechnung der Fahrzeit und Kilometer im Rahmen unserer Video-Drehs
erfolgt gemäß den folgenden Konditionen: Der Stundenlohn für unsere Mitarbeiter
beträgt sofern nicht anders vereinbart‚ die Fahrzeit berechnen wir einen Satz von 50
% des Stundenlohns, um 50 % der Kosten abzudecken.
- Die Kilometeranzahl wird mit einem Satz von 0,40 Euro pro Kilo‚meter berechnet,
basierend auf dem Abstand von unserem Büro zum Drehort. Diese transparente
Abrechnungsmethode ermöglicht es uns, Ihnen eine klare Übersicht über die Kosten
für die Fahrzeit und Kilometer zur Verfügung zu stellen.
- 7 Haftungsbeschränkung
- Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch
schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten
in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden
ist oder von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
- Haften wir danach für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen
Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund
der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Mitarbeitern der von uns eingesetzten Dritten verursacht werden, welche
nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
- Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf
Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 4. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist
unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens einen Betrag bis zu
5.000 EUR je Schadensereignis begrenzt.
- Wir haften für die Dauer von einem Jahr seit der Pflichtverletzung. 6.
Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die
vorstehenden Haftungs- beschränkungen unberührt. Gleiches gilt für sonstige
zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
- Der Kunde wird uns von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen im
Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang
unverzüglich in Textform berichten und mit uns abstimmen, wie weiter verfahren
werden soll.
- Der Kunde stellt uns für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder
tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch
die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen
sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen
Kosten, die uns durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den
erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen
Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die uns entstehen.
- Der Kunde ist selbst für eine mindestens werktägliche Datensicherung
verantwortlich. Außerhalb von laufenden Bearbeitungsvorgängen halten wir keine
Kopien ggf. anzupassender Seiten vor.
- 8 Beratungs-/Serviceleistungen
Beratungsleistungen, die anlässlich unserer Tätigkeit erbracht werden, jedoch nicht
von der beauftragten Leistung umfasst sind, sind gesondert zu vergüten. Im Zweifel
gilt der zwischen uns und dem Kunden für die beauftragten Leistungen vereinbarte
Stundensatz auch für die zusätzlichen Leistungen, es sei denn aufgrund der Eigenart
der zusätzlichen Leistungen ist nach objektiven Kriterien ein höherer oder niedrigerer
Stundensatz üblich und angemessen.
- 9 Datenschutz
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene
Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den gesetzlichen, insbesondere
datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt uns im Falle eines
Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Sofern personenbezogene Daten durch uns
erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, beachten wir die Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-
GVO) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. des
Telemediengesetzes). Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten
sind, sind wir berechtigt, vom Kunden ggf. den Abschluss einer Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung oder gegebenenfalls einer Vereinbarung über die gemeinsame
Verarbeitung der Daten zu fordern.
- 10 Aufrechnungsverbot,Vertragsstrafe
- Der Kunde kann gegen unsere Forderungen auf Zahlung der vereinbarten
Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden entweder von uns
anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif ist. Dies gilt
auch für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
- Vertragstrafen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie vertraglich
ausgehandelt, schriftlich niedergelegt von uns unterschrieben werden.
Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden binden uns in
keinem Fall. Sämtliche Vertragstrafen beinhalten für uns die Rechte nach §§ 339 ff.
BGB mit der Maßgabe, dass derjenige, der Rechte aus einem
Vertragsstrafversprechen herleiten will, sämtliche Voraussetzungen hierfür
darzulegen und zu beweisen hat. Jedwede Vertragsstrafe ist auf sonstige
Schadensersatzansprüche anrechenbar. Wir behalten uns das Recht vor,
nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, den die
Vertragsstrafe auswirft und die Vertragsstrafe entsprechend zu reduzieren.
- 11 SalvatorischeBestimmung
Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser
AGB außerhalb der Hauptleistungspflichten unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem
derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
- 12 Gerichtstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz.
- Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
- 13 Referenzen
- Es ist uns gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde uns beauftragt hat, in
geeigneter Weise zu werben, und wir dürfen zu diesem Zweck auch über das
Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden
sowohl offline als auch online (insbesondere in Social Media) verwenden.
- Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es uns gestattet,
während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher
oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und
insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe
unterschiedlicher Auftraggeber.
- Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es uns gestattet,
auf den erstellten Webseiten oder Landingpages unser Logo, einen Schriftzug mit
„erstellt von“ oder „powered by“ sowie einen verweisenden Link, welcher auf unsere
Website führt zu platzieren.
- 14 Media Produktion
- Nach Absprache mit dem Kunden erstellen wir Content für den Kunden. Hierbei
kann es sich sowohl um Texte als auch Fotos/Bilder sowie Videoaufnahmen handeln.
Die Details der Content-Erstellung, insbesondere Länge/Dauer, werden mit dem
Kunden im Einzelnen festgelegt.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde Änderungswünsche vor
Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu äußern hat. Die Parteien sind sich ebenso
darüber einig, dass in der Regel aufgrund von Änderungswünschen des Kunden kein
neuer Dreh stattfindet und die Beendigung des jeweiligen Drehtages somit als
Abnahme unserer an diesem Drehtag erbrachten Leistungen gilt. Dies gilt
entsprechend für Fotoshootings. Änderungswünsche des Kunden nach Beendigung
des Drehtages/Fotoshootings werden in der Regel mittels Nachbearbeitung des
Materials umgesetzt, soweit dies uns möglich und zumutbar ist.
- Soweit erforderlich, ist der Kunde verantwortlich, Darsteller für den von Ihnen
gewünschten Content zu beauftragen und von diesen die Verwertungsrechte
(insbesondere Bildrechte) einzuholen. Nimmt ein Teilnehmer am Dreh/Fotoshooting
teil, sind wir berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden entsprechende Erklärungen
des jeweiligen Darstellers vorliegen.
- Kunden haben das Recht, einen Videodrehtermin bis zu 48 Stunden vor der
angesetzten Startuhrzeit des Drehtages kostenlos zu verschieben. Sollte der Kunde
den Videodreh zwischen 24 und 48 Stunden vor der angesetzten Startuhrzeit des
Drehtages absagen, behalten wir uns das Recht vor, 10% des vereinbarten Betrags
für den Videodreh in Rechnung zu stellen. Bei Absagen innerhalb von weniger als 24
Stunden vor der angesetzten Startuhrzeit des Drehtages wird eine Gebühr in Höhe
von 50% des vereinbarten Betrags berechnet.
- 15 Leistungsbausteine Social Media
Soweit mit dem Kunden vereinbart, erbringen wir im Bereich Social Media folgende
Leistungen:
- a) Setup der Kanäle: Registrierung auf den vereinbarten Plattformen, Angabe von
Unternehmensinformationen nach Zurverfügungstellung durch den Kunden,
Erstellung von Profilbeschreibungen bis zu 200 Wörtern, Hochladen von Profilbildern
im vereinbarten Umfang, soweit nicht geregelt, maximal fünf Profilbilder. Falls nicht
anderweitig schriftlich vereinbart, werden alle Social Media Profile auf eine von uns,
für jeden Kunden erstellte E-Mailadresse zugelassen.
- b) Social Media Management: Das Veröffentlichen von Posts nach Kundenvorgaben
in der vereinbarten Frequenz, Hashtagrecherche, Erstellen von Captions.
- c) Influencer Management: Durch die Suche und Zusammenarbeit mit potenziellen
Markenvertretern wird versucht die vereinbarte Kennzahl (Reichweite, Sales,
Follower) zu erhöhen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass gegebenenfalls mit dem jeweiligen Influencer ein separates
Vertragsverhältnis einzugehen ist.
- d) Content Erstellung: Erstellung von Inhalten nach Kundenvorgaben im vereinbarten
plattformspezifischen Format in Text-, Bild- oder Videoform. Art sowie Anzahl der zu
produzierenden Inhalte sind gesondert mit dem Kunden zu vereinbaren. Andernfalls
werden wir den Umfang der für den Kunden zu erstellenden Inhalte nach unserem
Ermessen unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung sowie der Interessen
des Kunden festlegen.
- e) Social Media Stategie: Analyse des Status Quo, Zielgruppendefinition, Auswahl
relevanter Plattformen, Auswahl der nach unserer Einschätzung relevanten Themen
und Formate, Erstellung von Empfehlungen hinsichtlich Postingfrequenzen
- f) Social Media Templates: Erstellung von Postingvorlagen für besprochene
Plattformen nach Kundenvorgaben.
- 16 Leistungsbausteine Social Media Advertising
Soweit mit dem Kunden vereinbart, erbringen wir im Bereich Social Media
Advertising folgende Leistungen:
- a) Social Media Ad Einrichtung (auf der vereinbarten Plattform): Werbeziel erstellen,
Werbetext erstellen, Werbeanzeige erstellen (Einrichten von Text, Bild oder Video
und das Platzieren von Call-to- Actions nach Kundenvorgabe bzw. eigenem
Ermessen); nicht enthalten ist: Erstellung von Bildern oder Videos, welche ggf. für die
Werbeanzeigen benötigt werden. Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, steht
es TCC frei die Werbekonten über den Buisiness Manager der Agentur zu erstellen
oder bestehende Werbekonten mit dem Agenturaccount zu verbinden.
- b) Erstellung von Bildern oder Videos für Werbeanzeigen: Erstellung von Inhalten
nach Kundenvorgabe. Bestimmung des Formats und des Inhalts abhängig von
Plattform und Zielgruppe nach unserem Ermessen unter Berücksichtigung der
Interessen des Kunden.
- In Werbebudget und Agenturprovision enthaltene Leistungen: Platzierung der
Werbeanzeige in Höhe des Werbebudgets, Ermittlung des nach unserer
Einschätzung besten Werbeformates, Zielgruppenanalyse und Auswahl der
Targeting-Kriterien, Regelmäßige Überwachung und Analyse der
Kampagnenperformance (Das Intervall richtet sich nach dem Kampagnenbudget,
falls kein Intervall vereinbart wurde, definieren wir das Intervall selbst unter
Berücksichtigung der Interessen des Kunden), Optimierung der Werbeanzeige nach
Bedarf, Einmaliges Reporting hinsichtlich Interaktionen, Klicks, Reichweite und
Einblendungen.
- 17 Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte hinsichtlich aller von oder im Auftrag der
von TCC erbrachten Kreativleistungen für Instagram, Facebook und TikTok (z.B.
Nutzungsrechte an Fotos/Videos, Nutzungsrechte an Designleistungen) werden über
einen Zeitraum von einem Jahr auf den Kunden übertragen.